Aktive Wahlberechtigung – Steirische Landtagswahl 2024

Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 sind alle Personen wahlberechtigt, die spätestens

  • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feiern und
  • am Stichtag (23. September 2024)

An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. 

Hinweis

Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

Weiterführende Links

Landtagswahl 2024 – Steiermark (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Steiermärkische Landtags-Wahlordnung

Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion