Checkliste Sozialversicherung und weitere soziale Leistungen in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Aktuelle Checkliste zur Sozialversicherung und weiteren sozialen Leistungen in Österreich für EU-Bürger*.
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Pflichtversicherung | In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will. | |
Selbstversicherung | Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung. | |
e-card | Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere
bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card (→ USP) zu erhalten. Eine e-card kann erst ausgestellt werden, wenn ein Foto (e-card Portal) verfügbar ist. | |
Unfallversicherung | Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für
| |
Krankenversicherung | Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung. | |
Pensionsversicherung | Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung. | |
Sind EU-Bürgerinnen*/EU-Bürger* länger als ein Jahr in Österreich erwerbstätig und wurden die Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt, können sie grundsätzlich eine Pension nach österreichischem Recht beziehen. | ||
Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet. | ||
Kranken- und Pensionsversicherung | Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2023 bei 500,91 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen. | |
Arbeitslosengeld | Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. | |
Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung | EU- bzw.EWR/EU- bzw.EWR-Bürger haben in Österreich nur dann einen uneingeschränkten Anspruch auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, wenn sie sich als Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Österreich befinden oder schon länger als fünf Jahre in Österreich wohnen. Schweizerinnen/Schweizer haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion