EU - Unionsbürger
Mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde die Unionsbürgerschaft eingeführt, die für die Unionsbürgerinnen/Unionsbürger der Europäischen Union spezifische Rechte und Pflichten definiert. Dazu zählen:
- Recht auf Freizügigkeit
- Aktives und passives Wahlrecht
- Diplomatischer und konsularischer Schutz
- Petitions- und Beschwerderecht
Ausführliche Informationen zum Thema "Unionsbürgerschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 8. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion