IDAustria Registrierung durch Online-Umstieg von einer behördlich registrierten IDAustria mit Basisfunktion
Tipp
Auf einen Blick: Wenn Sie…
- eine behördlich registrierte ID Austria mit Basisfunktion nutzen
- einen geeigneten Authentifizierungsfaktor besitzen (SMS-TAN wird nicht unterstützt)
- die Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises griffbereit haben
…können Sie mit dieser Anleitung online auf ID Austria mit Vollfunktion umsteigen.
Es ist kein Behördengang nötig.
Hinweis
Ob Ihre IDAustria mit Basisfunktion behördlich registriert wurde, können Sie im Web unter „Signaturzertifikatsdaten einsehen“ erkennen. Dieselbe Info sehen Sie auch in der App „Digitales Amt“, indem Sie im Tab „Profil“ den Menüpunkt „Signaturzertifikatsdaten einsehen” öffnen.
Wenn Ihre IDAustria mit Basisfunktion nicht behördlich registriert wurde, folgen Sie bitte der Anleitung IDAustria Registrierung mit IDAustria (Basisfunktion).
Voraussetzungen
Um die IDAustria zu erhalten und nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Allgemeine (behördliche) Voraussetzungen:
- Behördlich registrierte IDAustria mit Basisfunktion
- Mobiltelefonnummer und Signatur-Passwort Ihrer IDAustria mit Basisfunktion
- Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Personalausweises oder Reisepasses (Sie haben keine österreichische Staatsbürgerschaft?)
Anmeldung mit SMS-TAN wird nicht mehr unterstützt.
So kommen Sie zu Ihrer IDAustria
Fall 1: Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria in der App „Digitales Amt“
Fall 2: Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria im Web
Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt